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Die fünf Sicherheitsregeln und wer was darf

Strom sieht man nicht, hört man nicht, riecht man nicht. Ab etwa 10 mA verkrampfen die Muskeln – die Hand lässt den Leiter nicht mehr los. Ab etwa 30 mA droht Herzkammerflimmern, schon nach wenigen hundert Millisekunden. Zum Vergleich: Eine LED-Lampe zieht 35 mA. Der Körperwiderstand liegt bei trockener Haut bei etwa 1 000 Ω – bei 230 V fließen damit über 200 mA. Deshalb ist die Reihenfolge der fünf Regeln kein Ritual, sondern Überlebensstrategie.

Dazu kommt der Lichtbogen: Bei einem Kurzschluss mit Werkzeug an einer Sammelschiene entstehen Temperaturen von mehreren tausend Grad – schwere Verbrennungen auch ohne Stromdurchfluss durch den Körper.

Die fünf Sicherheitsregeln – Schritt für Schritt

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Die Regeln stammen aus DIN VDE 0105-100 und gelten vor jeder Arbeit an einer elektrischen Anlage, im spannungsfreien Zustand. Reihenfolge einhalten – beim Herstellen von 1 nach 5, beim Wiedereinschalten rückwärts von 5 nach 1.

Die Anlage oder den Anlagenteil allpolig abschalten: LS-Schalter aus, RCD aus, Hauptschalter aus, gegebenenfalls SLS aus, Sicherung ziehen. „Allpolig” heißt: auch der N muss getrennt sein, wo das vorgesehen ist. Nur den Lichtschalter auszuschalten ist kein Freischalten.

Jemand anderes darf nicht versehentlich wieder einschalten. Mittel: Sperrelement auf dem LS-Schalter, Vorhängeschloss am Hauptschalter, gezogene Sicherung mitnehmen, Verbotsschild „Nicht schalten – es wird gearbeitet”. Ein Zettel ist keine Sicherung. In fremden Gebäuden: informieren, wer sonst Zugang hat.

Mit einem zweipoligen Spannungsprüfer (nach DIN EN 61243-3) an allen Leitern prüfen: L1, L2, L3 gegen N, gegen PE und untereinander. Vorher und nachher den Prüfer an einer bekannten Spannung testen – ein defekter Prüfer zeigt auch an einer Anlage unter Spannung nichts an. Phasenprüfer-Schraubendreher („Lügenstift”) sind dafür nicht zugelassen.

Alle Leiter mit der Erde und untereinander verbinden. Falls die Anlage doch unter Spannung geht – durch Rückspeisung, Fehlschaltung, Photovoltaik –, löst sofort die Schutzeinrichtung aus. In der Niederspannung (bis 1 000 V) ist diese Regel nur nötig, wenn Rückspeisung möglich ist (PV-Anlage, Notstrom, Freileitung) – in der Wohnungsinstallation meist nicht. In der Hochspannung ist sie immer Pflicht.

5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

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Was nicht freigeschaltet werden konnte – die Zuleitung vor dem Hauptschalter, die Sammelschiene im Zählerschrank – wird mit isolierenden Abdeckungen (Tücher, Formstücke, Schutzplatten) abgedeckt oder durch Abschrankung unerreichbar gemacht.

Erst wenn alle fünf Schritte erledigt sind, beginnt die Arbeit. Beim Verlassen und Wiederkommen: Schritt 3 wiederholen.

Grundsatz: Es wird nicht unter Spannung gearbeitet. Ausnahmen (DIN VDE 0105-100) erfordern eine besondere Ausbildung (AuS), spezielle Werkzeuge und Schutzausrüstung und eine schriftliche Anweisung. Für Azubis gilt: nie. Auch das „schnelle Tauschen” einer Steckdose unter Spannung ist verboten und wird in der Ausbildung als schwerer Fehler gewertet.

Erlaubt unter Spannung sind nur Messen und Prüfen mit dafür geeigneten Geräten (Messkategorie CAT III für Verteiler, CAT IV für Hausanschluss) und Bedienen.

Die DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100 unterscheiden drei Personengruppen:

Person Definition Darf
Elektrofachkraft (EFK) abgeschlossene Ausbildung in einem Elektroberuf (oder gleichwertig) plus Erfahrung und Kenntnis der Normen selbstständig an elektrischen Anlagen arbeiten, Anlagen errichten, prüfen, freigeben
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) von einer EFK unterwiesen für bestimmte, wiederkehrende Aufgaben nur diese Aufgaben, unter Leitung und Aufsicht der EFK
Elektrotechnischer Laie alle anderen Geräte bedienen, Sicherung wieder einschalten, Prüftaste am RCD drücken – nicht Leitungen anschließen, Steckdosen tauschen, Verteiler öffnen

Der Azubi ist keine Elektrofachkraft – erst mit dem Gesellenbrief. In der Ausbildung arbeitest du unter Aufsicht einer EFK, die die Verantwortung trägt. Das ist kein Misstrauen, sondern Gesetz.

In Betrieben trägt eine verantwortliche Elektrofachkraft die Fach- und Aufsichtsverantwortung: Sie legt fest, wer was darf, organisiert Prüfungen und Unterweisungen. Im Handwerksbetrieb ist das meist der Meister.

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt das Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer. § 13 sagt: Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter dem Hausanschluss dürfen nur durch einen Betrieb ausgeführt werden, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Das betrifft:

  • Hausanschlusskasten (HAK) und Hauptleitung
  • Zählerplatz: Zählerschrank aufbauen, SLS setzen, Zählerfeld verdrahten
  • Inbetriebsetzung neuer Anlagen und Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Anmeldung von PV-Anlagen, Wallboxen, Wärmepumpen

Den Zähler selbst setzt und verplombt der Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber. Plomben brechen ist verboten – auch für den Elektrobetrieb, außer nach Absprache.

Ins Installateurverzeichnis kommt nur ein Betrieb mit einer verantwortlichen Elektrofachkraft mit Meisterqualifikation (oder gleichwertig) – der eigentliche Grund, warum der Meister im Elektrohandwerk so gefragt ist.

  • Isoliertes Werkzeug (VDE-Werkzeug, 1 000 V geprüft, Symbol Doppeldreieck).
  • Zweipoliger Spannungsprüfer, regelmäßig geprüft.
  • Schutzbrille bei Arbeiten an Verteilern und Sammelschienen (Lichtbogen).
  • Sicherheitsschuhe auf Baustellen; bei Bedarf Helm.
  • Keine Ringe, Uhren, Ketten – Metall am Körper.

🧠 Teste dich

1. In welcher Reihenfolge werden die fünf Sicherheitsregeln angewendet?
2. Womit wird die Spannungsfreiheit festgestellt?
3. Darf ein Azubi selbstständig an einer elektrischen Anlage arbeiten?
4. Wer darf einen Zählerschrank aufbauen und die Anlage beim Netzbetreiber anmelden?
5. Ab welchem Strom durch den Körper droht Herzkammerflimmern?

Quellen