Berufsbild Elektroniker/-in Energie- und Gebäudetechnik
Was macht ein Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik?
Abschnitt betitelt „Was macht ein Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik?“Der Elektroniker / die Elektronikerin der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (kurz EuG) plant, errichtet, prüft und wartet die elektrischen Anlagen in Gebäuden: vom Hausanschluss über den Zählerplatz und die Unterverteilung bis zur letzten Steckdose. Dazu kommen heute Photovoltaik, Wallboxen, Wärmepumpen, Netzwerk- und Gebäudeleittechnik (Smart Home, KNX) und die regelmäßige Prüfung bestehender Anlagen.
Der Beruf gehört zum Elektrotechniker-Handwerk (Anlage A Nr. 25 der Handwerksordnung). Ausgebildet wird im Betrieb und in der Berufsschule (duale Ausbildung). Zuständig für Prüfungen ist die Handwerkskammer (HWK), nicht die IHK.
Es gibt eine zweite Fachrichtung: Automatisierungs- und Systemtechnik. Diese Seite behandelt nur Energie- und Gebäudetechnik – die Fachrichtung, die im Elektrohandwerk mit Abstand am häufigsten ausgebildet wird.
Die Ausbildung auf einen Blick
Abschnitt betitelt „Die Ausbildung auf einen Blick“| Punkt | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin (ElekAusbV) vom 30.03.2021 | ElekAusbV 2021 |
| Dauer | 3½ Jahre (42 Monate) | § 2 ElekAusbV |
| Form | dual: Betrieb + Berufsschule (Blockunterricht oder 1–2 Tage pro Woche) | BIBB |
| Fachrichtungen | Energie- und Gebäudetechnik oder Automatisierungs- und Systemtechnik | § 4 ElekAusbV |
| Prüfung | gestreckte Gesellenprüfung: Teil 1 im 4. Ausbildungshalbjahr, Teil 2 am Ende | § 6 ElekAusbV |
| Abschluss | Gesellenbrief; Bezeichnung „Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik” | ElekAusbV 2021 |
| Zuständige Stelle | Handwerkskammer (HWK) | BIBB |
Was du in der Ausbildung lernst
Abschnitt betitelt „Was du in der Ausbildung lernst“Die ElekAusbV gliedert die Ausbildung in drei Bereiche (§ 4):
- Fachrichtungsübergreifende Fertigkeiten – für beide Fachrichtungen gleich: Aufträge analysieren, elektrische Anlagen installieren, in Betrieb nehmen, prüfen, Fehler suchen, Kunden einweisen, Dokumentation.
- Fertigkeiten der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik – zum Beispiel Konzipieren von Systemen der Energie- und Gebäudetechnik und Installieren und Inbetriebnehmen von Energiewandlungssystemen (Photovoltaik, Speicher, Ladeinfrastruktur).
- Integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten – Arbeitsschutz, Umweltschutz, Digitalisierung, Rechte und Pflichten in der Ausbildung.
Was die Berufsschule dazu unterrichtet, steht im Rahmenlehrplan: 13 Lernfelder mit insgesamt 1 020 Unterrichtsstunden. Die Übersicht findest du auf der Seite Lernfelder.
Die gestreckte Gesellenprüfung
Abschnitt betitelt „Die gestreckte Gesellenprüfung“„Gestreckt” heißt: Es gibt keine Zwischenprüfung mehr, sondern zwei Prüfungsteile, die beide in die Endnote eingehen.
| Teil | Wann | Prüfungsbereich | Gewicht |
|---|---|---|---|
| Teil 1 | 4. Ausbildungshalbjahr (also nach etwa 1½ Jahren) | Elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel – 8 h Arbeitsaufgabe + 120 min schriftlich | 30 % |
| Teil 2 | Ende der Ausbildung | Kundenauftrag – 16 h Arbeitsaufgabe mit situativem Fachgespräch (max. 20 min) | 36 % |
| Systementwurf (schriftlich) | 12 % | ||
| Funktions- und Systemanalyse (schriftlich) | 12 % | ||
| Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) | 10 % |
Bestanden hast du (§ 15 ElekAusbV), wenn
- das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend” ist,
- Teil 2 für sich mindestens „ausreichend” ist,
- der Kundenauftrag mindestens „ausreichend” ist,
- mindestens zwei weitere Prüfungsbereiche von Teil 2 „ausreichend” sind und
- kein Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend” ist.
Der Kundenauftrag ist damit das Herzstück: Er zählt am meisten und muss einzeln bestanden werden. Genau darum üben wir auf dieser Seite Anleitungen wie die Unterverteilung so, wie sie in einer Prüfung verlangt werden – mit Planung, Aufbau, Prüfung und Protokoll.
Voraussetzungen
Abschnitt betitelt „Voraussetzungen“Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis stellen die meisten Betriebe mit Hauptschulabschluss oder mittlerem Schulabschluss (Realschule) ein. Wichtiger als der Abschluss sind:
- Mathematik und Physik auf solidem Niveau – Ohmsches Gesetz, Leistung, Dreisatz, Einheiten. Die Grundlagen dazu erklären wir von null an.
- Deutsch – Aufträge, Normen, Prüfprotokolle und die Prüfung sind auf Deutsch. Wenn Deutsch nicht deine Muttersprache ist: Diese Seite erklärt in deiner Sprache, aber jeder Fachbegriff bleibt Deutsch. So lernst du beides zugleich.
- Sorgfalt und Sicherheitsbewusstsein – Fehler an elektrischen Anlagen sind lebensgefährlich.
- Körperliche Eignung – Arbeiten auf Leitern, in engen Räumen, auf Baustellen.
- Farbsehen – Leiterfarben (braun, schwarz, grau, blau, grün-gelb) müssen sicher unterschieden werden.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland: Ein ausländischer Schulabschluss ist in der Regel kein Hindernis, der Betrieb entscheidet. Sprachniveau B1–B2 ist realistisch nötig, weil die Berufsschule vom ersten Tag an auf Deutsch unterrichtet.
Ausbildungsvergütung
Abschnitt betitelt „Ausbildungsvergütung“Es gibt zwei Untergrenzen: die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung (§ 17 BBiG) und – wo ein Tarifvertrag gilt – den Tarif. Der Tarif liegt im Elektrohandwerk deutlich über dem gesetzlichen Minimum.
| Ausbildungsjahr | Gesetzliche Mindestvergütung 2026 (brutto/Monat) | Tarif Elektrohandwerk Baden-Württemberg ab 1.3.2026 |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 724 € | 1 140 € |
| 2. Jahr | 854 € | 1 190 € |
| 3. Jahr | 977 € | 1 290 € |
| 4. Jahr | 1 014 € | 1 390 € |
Die Mindestvergütung gilt für alle Ausbildungen, die 2026 beginnen, für die gesamte Ausbildungsdauer. Der Tarif in anderen Bundesländern weicht ab; frag bei der Bewerbung nach dem geltenden Tarifvertrag. Ein Betrieb ohne Tarifbindung darf höchstens 20 % unter dem Tarif bleiben, sonst gilt die Vergütung als nicht angemessen (§ 17 Abs. 4 BBiG).
Ausbildungsplatz finden
Abschnitt betitelt „Ausbildungsplatz finden“- e-zubis.de – Ausbildungsportal der E-Handwerke (ZVEH) mit Stellenfinder nach Postleitzahl.
- Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit – Suche nach „Elektroniker Energie- und Gebäudetechnik”.
- Lehrstellenbörse der Handwerkskammer deiner Region.
- Direkt beim Betrieb – viele kleine Elektrobetriebe schreiben nicht aus. Ein Anruf oder ein Praktikum öffnet oft mehr Türen als eine Online-Bewerbung.
Ein Praktikum von ein bis zwei Wochen ist der beste Test: Du siehst den Alltag, der Betrieb sieht dich.
Teste dich
Abschnitt betitelt „Teste dich“🧠 Teste dich
Quellen
- ElekAusbV 2021 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin (§ 2 Dauer, § 4 Struktur, §§ 6–16 Gesellenprüfung)
- BIBB – Berufsprofil Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
- BIBB – Pressemitteilung 13.10.2025: Mindestausbildungsvergütung steigt 2026 auf 724 Euro
- § 17 BBiG – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
- IG Metall – Tarifergebnis Elektrohandwerk Baden-Württemberg 2025 (Ausbildungsvergütungen ab 1.3.2026)
- e-zubis.de – Ausbildungsportal der E-Handwerke (ZVEH) mit Stellenfinder